BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11
Fundstelle
openJur 2012, 71849
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Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz einer Untergemeinschaft; Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Instandsetzungsarbeiten; sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine zu seinen Lasten ergangene Kostenentscheidung