Beleidigung einer Person durch einen Rapper im Rahmen seiner Tournee; Geldentschädigung iHv 10.000 Euro; keine Beeinträchtigung der Kunstfreiheit
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§ 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 3 Satz 1 GG