BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 371/02
Fundstelle
openJur 2012, 71362
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Dem Familienangehörigen eines Ausländers steht kein ausreichender Wohnraum im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zur Verfügung, wenn die Überlassung des Gebrauchs der Mietsache an ihn ohne die gemäß ...