BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - 2 StR 230/03
Fundstelle
openJur 2012, 71074
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1. Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB genügt nicht jede Drohung mit einer Handlung, die im Falle ihrer Verwirklichung Gewalt wäre. Vielmehr erfordert das Merkmal der Drohung mi ...