OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - 34 SchH 3/11
Fundstelle
openJur 2012, 116474
  • Rkr:

Schiedseinrede: Erforderlichkeit eines gesonderten Verfahrens auf Feststellung der Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens


Liegt der Schiedsort in Deutschland, richtet sich die Schiedsfähigkeit (nur) nach inländischem Recht.