einer Rechtsverletzung iSd § 101 Abs. 2 UrhG die im Angebot von urheberrechtl. gesch. Inhalten auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grunds. gewerbliches Ausmaß zu
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf Bekanntgabe persönlicher Daten von Nutzern; gewerbliches Ausmaß beim Download eines Computerspiels in einer Internettauschbörse