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1. § 28 Abs. 3 WVG als wasserverbandsrechtliche Regelung über die Heranziehung eines Dritten (Nutznießers) zu den Kosten eines Wasser- und Bodenverbandes hindert die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 Nr. 3 ...
1. Der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, ist Dauerverwaltungsakt. 2. Solange der Verwaltungsakt, der sonderpädagogischen Förderbedarf feststellt, wirksam ist und soweit ...