Untersagung der Werbung und Vermittlung von Sportwetten - Oddset-Wetten - in Bayern mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar
1. Das staatliche Sportwettenmonopol (§ 10 Abs. 2 und 5 GlüStV) genügt jedenfalls mit Blick auf die derzeitige Praxis auf dem Sektor der gewerblichen Geldspielautomaten nicht den Anforderungen der Geeignetheit bzw. Kohärenz einer Beschränkung der unionsrechtlichen Dienstleistungs- und Niederlas
Bekämpfung der Spielsucht durch Umgestaltung des Sportwettenmonopols
1. Bei der Untersagung des Vermittelns von privaten Sportwetten (hier: Untersagungsverfahren gegenüber einer GmbH, Ausgangsbescheid vor dem 28. März 2006, Widerspruchsbescheid zwischen dem 28. März 20 ...