LG Stralsund, Beschluss vom 28.03.2012 - 6 O 380/11
Fundstelle
openJur 2012, 68653
  • Rkr:

Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschlu ...


Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschlu ...


Die Klage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Käufers auf Rückzahlung des Kaufvertrages ist - unabhängig von der synallagmatischen Rückgewähr der Kaufsache - regelmäßig am (Wohn-) Sitz des Verkäufers ...


Die Klage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Käufers auf Rückzahlung des Kaufvertrages ist - unabhängig von der synallagmatischen Rückgewähr der Kaufsache - regelmäßig am (Wohn-) Sitz des Verkäufers ...