LG Dortmund, Urteil vom 27.10.2011 - 2 O 479/09
Fundstelle
openJur 2012, 82534
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Der Gesetzgeber ist durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet, hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür vorzusehen, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussü ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
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