Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Terminsdichte bei bereits länger andauernder Inhaftierung des Angeklagten
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der Haftfortdauerentscheidung.