Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist, soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahmen aufspaltbare Rechtspflicht mit der Folge, dass d ...
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Formularklausel über die Abwälzung regelmäßiger Schönheitsreparaturen in Form von Streichen der Wohnungstüren