BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - VIII ZR 192/11
Fundstelle
openJur 2012, 68469
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Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Formularklausel über die Abwälzung regelmäßiger Schönheitsreparaturen in Form von Streichen der Wohnungstüren


Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist, soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahmen aufspaltbare Rechtspflicht mit der Folge, dass d ...


Zivilrecht Miet- und Wohnungsrecht
§§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB