VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04
Fundstelle
openJur 2013, 14553
  • Rkr:

Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich; spätere Nachveranlagung der Restfläche


Es ist zweifelhaft, ob die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag anwendbar sind, wenn die Kosten für die Herstellung des Grundstücksanschlusses über den Abwasserbeitrag abgegolten werden ...


Eine nur geringfügige Kostenüberdeckung im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 3 KAG ist jedenfalls bei einer Überdeckung von 4,13% noch gegeben.


VGH Baden-Württemberg

1. Der die Beitragserhebung rechtfertigende Vorteil besteht auch bei Grundstücken im Außenbereich in einem den Grundstücken zukommenden Gebrauchsvorteil und dem daraus folgenden Gebrauchs- und Nutzung ...


VGH Baden-Württemberg

Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter


(Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B. (Un-)Kenntnis der Behörde über bestimmte Tatsachen oder Verstoß des Abgabenschuldners gegen Mitwirkungspflichten) ein Abgabenbescheid gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c KAG BW (juris: KAG BW 2005) i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AOjuris: AO 1977) zu ändern ist.


Heranziehung zu Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeiträgen bei einem Außenbereichsgrundstück


VGH Baden-Württemberg

Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung


Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW


VGH Baden-Württemberg

Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags


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