Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich; spätere Nachveranlagung der Restfläche
Es ist zweifelhaft, ob die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag anwendbar sind, wenn die Kosten für die Herstellung des Grundstücksanschlusses über den Abwasserbeitrag abgegolten werden ...
Eine nur geringfügige Kostenüberdeckung im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 3 KAG ist jedenfalls bei einer Überdeckung von 4,13% noch gegeben.
1. Der die Beitragserhebung rechtfertigende Vorteil besteht auch bei Grundstücken im Außenbereich in einem den Grundstücken zukommenden Gebrauchsvorteil und dem daraus folgenden Gebrauchs- und Nutzung ...
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
(Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B. (Un-)Kenntnis der Behörde über bestimmte Tatsachen oder Verstoß des Abgabenschuldners gegen Mitwirkungspflichten) ein Abgabenbescheid gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c KAG BW (juris: KAG BW 2005) i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AOjuris: AO 1977) zu ändern ist.
Heranziehung zu Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeiträgen bei einem Außenbereichsgrundstück
Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung
Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW
Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags