VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89
Fundstelle
openJur 2013, 7534
  • Rkr:

Beseitigung eines Kulturdenkmals zwecks Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes


VGH Baden-Württemberg

Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem Kirchendach


VGH Baden-Württemberg

Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten Kirche durch Photovoltaikanlage; Bedeutung des Klimaschutzes als Staatsziel; kirchliches Selbstbestimmungsrecht und Glaubensfreiheit


VGH Baden-Württemberg

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune - Rückbauanordnung


Kulturdenkmales: Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen


Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster


Denkmalschutz; Gesamtanlagenschutzverordnung; Ersatz von Holzfenstern durch Kunststofffenster


VGH Baden-Württemberg

Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung


Entsteht bei der Teilerneuerung von Fenstern eines Gebäudes in einer Gesamtanlage durch eine Mischung von behördlicherseits verlangten neuen mehrflügeligen Holzfenstern sowie von bestandsgeschützten K ...


Es kann im Einklang mit denkmalschutzrechtlichen Grundsätzen stehen, wenn die Denkmalschutzbehörde für ihre Beurteilung, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbi ...


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