1. Für die Frage, ob erhebliches Vermögen i.S. von § 21 Nr. 3 WoGG vorliegt, kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Stellung des Wohngeldantrages an. 2. Auch nachträglich gewonnene Erkenntnis ...
Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
1. Zur Frage eines erheblichen Vermögens und damit einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Wohngeld nach § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes.2. Bei der maßgeblichen Gesamtwürdigung ist (insbesondere) z ...