(Grundsätzlich stellt die Einreise zum Zwecke der Asylbeantragung ohne Visum keinen Versagungsgrund iSd AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 1 in einem späteren Aufenthaltsgenehmigungsverfahren dar)
Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu anspruchsschädlichen Unterbrechungen
Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1: einjährige ordnungsgemäße Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber
(Aufenthaltserlaubnis für selbständige Erwerbstätigkeit; zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen, abschließenden Regelungen für den beantragten Aufenthaltszweck)
Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei allgemein schwieriger Situation (Kriegssituation) im Heimatland des den Nachzug begehrenden Ausländers; zur Behandlung eines Hilfsantrages in der Berufungsinstanz
Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei Aufenthalten zu Ausbildungszwecken
Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an den ausländischen Ehegatten eines Deutschen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem Assoziationsratsbeschluß - ordnungsgemäße Beschäftigung
Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1: Arbeitgeberidentität als Voraussetzung der einjährigen ordnungsgemäßen Beschäftigung - Ausschluß der Beschäftigungszeiten während der Durchführung eines Asylverfahrens