VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2006 - 5 S 848/05
Fundstelle
openJur 2013, 14301
  • Rkr:

Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden Verpflichtungsklage zur Verhütung eines künftigen Verstoßes gegen die Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - hier Bahnsteiganlagen des oberirdischen Kopfbahnhofes Stuttgart Hauptbahnhof


VGH Baden-Württemberg

1. Ungeachtet der im Zuge der Bahnstrukturreform 1993 erfolgten Privatisierung der Bahn durch Art. 87 e Abs. 3 GG nehmen die DB Netz AG und die übrigen Tochterunternehmen der DB AG beim Bau von Eisenb ...


VGH Baden-Württemberg

Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses als Nachteil für das Gemeinwohl


VGH Baden-Württemberg

(Anwendung von UVPG § 3b Abs 2 auf Änderungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens)


VGH Baden-Württemberg

Zur Frage, ob mit einer Planänderung weitergehende (mittelbare) Beeinträchtigungen des Grundeigentums verbunden sind (hier verneint bei der Neuanordnung von aus Dammringen bestehenden Abdichtungsbauwe ...


Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Klagebefugnis bei Grundstückseingriff in großer Tiefe


Die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 21 AEG setzt nicht voraus, dass zuvor ein Enteignungsverfahren eingeleitet wurde.


Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbau von Stuttgart 21


Verfassungsrecht Öffentliches Recht
Art. 14 GG

Kein Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses nach Rechtskraft des Urteils über dessen Rechtmäßigkeit


VGH Baden-Württemberg

Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines Wohnhauses gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart


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