VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97
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openJur 2013, 10494
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Angemessenheit von Heilbehandlungskosten im Dienstunfallfürsorgerecht


Für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens liegt regelmäßig bereits dann ein den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG genügender sachlicher Grund vor, wenn dem Dienstherrn im Wege einer einstweilige ...


Wechselt ein Richter, dessen Amt bei Inkrafttreten des Landesbesoldungsgesetzes gemäß § 100 Abs. 4 LBesG übergeleitet wurde, später zunächst in die A-Besoldung und hernach in die R-Besoldung zurück, e ...


Zum Begriff der förderlichen Vordienstzeit (hier: Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten als Bankkaufmann)


1. Der Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 3 LLG ist auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 27a Abs. 1 LLG nicht dahingehend auszulegen, dass ein "automatisches Hineinwachsen" vo ...


Bei hinreichenden Anhaltspunkten für Zweifel an der Aussagekraft der von einem Beamten vorgelegten privatärztlichen Bescheinigungen zum Beleg einer Erkrankung ist der Dienstherr auf Grundlage von § 68 ...


Steht ein Wechsel von der A 14-Besoldung in die W 2-Besoldung jederzeit offen, ist die Frage der verfassungsrechtlichen Amtsangemessenheit der A 14-Besoldung für einen Hochschulprofessor nicht gesonde ...


Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern


Rückforderung von Ausbildungskosten eines ehemaligen Zeitsoldaten nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer


Entlassung eines Lehramtsanwärters wegen Nichtverantwortbarkeit der Übernahme selbstständigen Unterrichts; Pflicht zur Dokumentation von Ausbildungsleistungen


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