BVerfG, Beschluss vom 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Fundstelle
openJur 2012, 25555
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Angelegenheit - keine Verletzung des fair-trial-Grundsatzes durch fachgerichtliche Entscheidung nach "überraschendem" richterlichen Hinweis - Subsidiaritätsgrundsatz gebietet zur Ermöglichung eigenen Vortrags ggf Antrag auf Vertagung bzw Schriftsatznachlass


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) aufgrund Beschwerdeentscheidung durch Kammer (§ 568 ZPO) ohne entsprechenden Übertragungsbes


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht nur in Fällen von Suizidgefahr des Schuldners geboten


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss sowie Verlängerung einer einstweiligen Anordnung in einer Zwangsvollstreckungssache: Unzureichende Berücksichtigung der Suizidgefahr des Räumungsschuldners verletzt dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG)


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


1. Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung sind nach § 80 Abs. 4 Satz 1 HmbBG dann der Höhe nach (wirtschaftlich) angemessen, wenn keine gleich wirksame aber preisgünstigere Behandlung ...


1. Vorsichtig und sachgemäß mit Schusswaffen geht nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen ...


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