VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2006 - 3 S 2115/04
Fundstelle
openJur 2013, 14598
  • Rkr:
VGH Baden-Württemberg

1. Zur Zielfestlegung eines Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe aus Gründen des gehobenen Vertrauensschutzbedürfnisses (eines den Abbau schon unter dem früheren Regionalplan anstre ...


Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später Antragstellung; Durchführung einer UVP auf Antrag des Vorhabenträgers und Relevanz einer erfolgten oder unterbliebenen Vorprüfung


VGH Baden-Württemberg

1. Die Teilfortschreibung eines Regionalplans ist nicht allein deshalb unwirksam, weil eine - rechtlich gebotene - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans zuvor oder zumindest zeitgleich nicht statt ...


Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm (Windpark "Hohe Wurzel")


Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - Abstandsregelung im Landesentwicklungsprogramm


Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; keine "nachvollziehende Abwägung".


Genehmigung von Windkraftanlagen in vom Regionalplan für verbindlich erklärtem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege


1. Zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen eine Zielfestlegung im Landesentwicklungsplan, wonach in Regionalplänen zu bezeichnende Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit Auss ...


OVG Nordrhein-Westfalen
VGH Baden-Württemberg

Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines Flächennutzungsplans


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