BVerfG, Beschluss vom 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07
Fundstelle
openJur 2012, 133580
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1. Hat es der hierfür verantwortliche Polizeibeamte unterlassen, nach einer ohne richterliche Entscheidung erfolgten Ingewahrsamnahme oder Festnahme, an der er selbst nicht beteiligt war, die für die ...


Strafrecht
§§ 13 Abs. 1, 222, 239 Abs. 1, 239 Abs. 4 StGB
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