Keine Anordnung des paritätischen Wechselmodells im Rahmen des Umgangsrechts
Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells
Der Senat hält daran fest, daß das Wechselmodell im allgemeinen gegen den Willen eines Elternteils nicht angeordnet werden kann. Insbesondere in von starken Konflikten geprägten Elternbeziehungen ents ...
Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
Ein Wechselmodell darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Elterliche Sorge: Anordnung des Wechselmodells gegen den Widerstand eines Elternteils