BVerfG, Beschluss vom 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
Fundstelle
openJur 2012, 133549
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1. Die Feststellung, ob bei einem EU-Ausländer der "gewöhnliche Aufenthalt" in Deutschland ist, obliegt dem Oberlandesgericht. 2. Die daran anknüpfende Entscheidung, "fakultative Bewilligungshinderni ...


Krankenversicherung - Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands - Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen - keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden - Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen


Der Generalstaatsanwaltschaft steht bei der Frage, ob sie ein Bewilligungshindernis nach § 83b Abs. 2 Satz 1b) IRG geltend machen will, ein weiter Ermessensspielraum zu. Wenn im wesentlichen alle für ...


Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB


Arbeitsrecht
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