1. Die Feststellung, ob bei einem EU-Ausländer der "gewöhnliche Aufenthalt" in Deutschland ist, obliegt dem Oberlandesgericht. 2. Die daran anknüpfende Entscheidung, "fakultative Bewilligungshinderni ...
Krankenversicherung - Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands - Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen - keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden - Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen
Der Generalstaatsanwaltschaft steht bei der Frage, ob sie ein Bewilligungshindernis nach § 83b Abs. 2 Satz 1b) IRG geltend machen will, ein weiter Ermessensspielraum zu. Wenn im wesentlichen alle für ...