Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV kommt bei einer Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe nicht in Betracht.
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
Säumniszuschläge bei Rundfunkgebühren als öffentliche Abgaben
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht