BVerfG, Beschluss vom 30.01.2008 - 1 BvR 829/06
Fundstelle
openJur 2012, 133494
  • Rkr:

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV kommt bei einer Berufung auf Glaubens- und Gewissensgründe nicht in Betracht.


Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen


Säumniszuschläge bei Rundfunkgebühren als öffentliche Abgaben


Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit


Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht


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