BVerfG, Beschluss vom 30.01.2008 - 1 BvR 829/06
Fundstelle
openJur 2012, 133494
  • Rkr:

Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund Einzelfallumständen


Rundfunkbeitrag Staatsvertrag Beitrag Steuer Vorzugslast Vorteilsausgleich Grundrecht Gleichheit Feststellungsklage subsidiär


a) Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Nam ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 130 Abs. 6, 130a, 236 Abs. 2 Satz 2, 569 Abs. 2 Satz 1, 802c, 882d, 882c ZPO; § 10 RBStV; §§ 15a Abs. 4, 15a Abs. 3 LVwVGBW

Die Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung ist gegen über der Anfechtungsklage gegen einen Beitragsbescheid nicht rechtsschutzintensiver und deshalb subsidiär.Der woh ...


VerfGH für das Land Baden-Württemberg

Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC


Internetfähige Computer sind rundfunkgebührenpflichtige Hörfunkgeräte


Zitate10
Referenzen0
Schlagworte