LAG Köln, Beschluss vom 31.08.1995 - 10 TaBV 5/95
Fundstelle
openJur 2012, 74857
  • Rkr:

Eingruppierung; Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst; verantwortliche Ein- und Ausgangskontrollen von Personen und Fahrzeugen; Lohngruppe B 9


Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung, Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, Unterrichtungs- und Beratungsanspruch des Betriebsrats; Beginn der Durchführung der Betriebsänderung


Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Kosten der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen. Verletzt der Arbeitgeber im Vorfeld seine In ...


Arbeitsrecht

Dem Betriebsrat steht ein im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu.


Arbeitsrecht

Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Personalabbau; Unterschreiten; geringfügig; Zahlengrenze


Arbeitsrecht
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