1. Solange der Gesetzgeber die Norm noch nicht erlassen und ihren Inhalt noch nicht endgültig festgestellt hat, kann ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht geprüft und über sie nicht mit Gesetze ...
1. Die Entscheidung des Plenums gemäß § 16 Abs 3 BVerfGG begründet die Zuständigkeit des Senats endgültig; der Senat kann die Sache nicht mehr an den anderen Senat verweisen; das Plenum kann seinen Be ...
1. Die Befugnis der Gerichte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG einzuholen, wird durch § 80 BVerfGG nicht eingeschränkt; sie wird insbesondere nicht von einer Zust ...