OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011 - 17 U 104/10
Fundstelle
openJur 2012, 67271
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Der Ausschluss des Widerrufsrechts greift gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 6 a. F. bzw. § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB n.F. bei einem Internetkaufvertrag über Heizöl.


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Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB