Einhaltung der einjährigen Antragsfrist des § 47 Abs. 2 VwGO in einem Normenkontrollverfahren- Normenkontrollverfahren -
(Vorläufige Außervollzugsetzung der) Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Potsdam
Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung; nachträgliches Rechtswidrigwerden
Wurden die laufenden Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung der Friedhofsareale in der Vergangenheit nicht als entgeltfähige Einrichtungsleistungen betrachtet und deshalb als Leistung im Allgemeininter ...