BVerfG, Beschluss vom 03.01.2002 - 2 BvR 1827/01
Fundstelle
openJur 2012, 133356
  • Rkr:
Niedersächsisches OVG

Einhaltung der einjährigen Antragsfrist des § 47 Abs. 2 VwGO in einem Normenkontrollverfahren- Normenkontrollverfahren -


(Vorläufige Außervollzugsetzung der) Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Potsdam


VGH Baden-Württemberg

Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung; nachträgliches Rechtswidrigwerden


Wurden die laufenden Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung der Friedhofsareale in der Vergangenheit nicht als entgeltfähige Einrichtungsleistungen betrachtet und deshalb als Leistung im Allgemeininter ...


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