(Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit - kein gewöhnlicher oder tatsächlicher Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers - Ortsabwesenheit ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners - kein Anspruch auf Weiterzahlung der Leistungen nach § 2 Abs
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung - Auslandsaufenthalt - Zumutbarkeit des Aufenthaltes im zeit- und ortsnahen Bereich - keine Pflege bei Begleitung eines schwerkranken Angehörigen in ein Krankenhaus