Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Zahlung eines Geldbetrages aus einem Abfindungsvergleich einschließlich unbeziffertem Schmerzensgeld
Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO bei Erhebung zahlreicher Klagen; Einkommen nach § 115 ZPO im Falle einer Entschädigung nach 15 Abs 2 AGG