OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2010 - 14 W 85/09
Fundstelle
openJur 2012, 63010
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Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Zahlung eines Geldbetrages aus einem Abfindungsvergleich einschließlich unbeziffertem Schmerzensgeld


Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO bei Erhebung zahlreicher Klagen; Einkommen nach § 115 ZPO im Falle einer Entschädigung nach 15 Abs 2 AGG