OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 W 10/08
Fundstelle
openJur 2012, 62808
  • Rkr:
LG Stuttgart
vom 11.12.2007 - 17 O 69/07
LG Lübeck
vom 17.10.2007 - 17 O 69/07
OLG Stuttgart
vom 17.12.1990 - 14 W 5/90

Aussetzung eines Zivilrechtsstreits wegen eines Strafverfahrens: Fehlerhaftigkeit mangels hinreichender Begründung des Aussetzungsbeschlusses und wegen Unabsehbarkeit des Strafverfahrensabschlusses


Aussetzung wegen Verdachts einer Straftat


Verfahrensaussetzung wegen Strafverfahrens: Berücksichtigung der voraussichtlichen Verfahrensdauer im Aussetzungsbeschluss; Niederschlagung der Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren


Saarländisches OLG
vom 02.05.2006 - 4 U 360/05

Einwendungen, die sich schon bei oberflächlicher Betrachtung als völlig unbegründet darstellen oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind, sind im Verfahren nach § 11 RVG nicht zu beachten.


An der Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO brauchen nicht die Richter mitzuwirken, die an der zu berichtigenden Ausgangsentscheidung beteiligt waren. Es ist aber unzulässig, dass der Einzelric ...


OLG Frankfurt am Main
vom 01.02.2001 - 24 W 5/01