1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als Darlehen gewährt wurden ...
1. Der Befähigungsnachweis für das Handwerk ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Auch subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt. Schutzwü ...