1. Die bei einer Ausschiebung im Nachbesetzungsverfahren gesetzte Frist ist eine Ausschlussfrist (Anschluss an BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R; Abweichung von der bisher vertretenen Auffass ...
Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - Zulassungsgremien - Auswahl unter mehreren Bewerbern - Berücksichtigung von weiteren Gesichtspunkten (zB Versorgungskontinuität) - Zulässigkeit der offensiven Konkurrentenklage
Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach der Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung ist eine behördliche Ausschlussfrist, die klar und eindeutig für den Adressatenkreis bestimmbar s ...