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Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung richten, liegt ein besonders schwerer Nachteil im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG regelmäßig vor, wenn der Schul ...
Zur Frage der Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen des Beschuldigten im Strafverfahren.
Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG.