Die Gesetze der Länder Bremen und Saarland über die Errichtung von Arbeitnehmerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer sind mit dem Grundgesetz v ...
1. Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Art. 13 Abs. 1 GG ist ebenso wie andere Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung zi ...
Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG.
Die Pflichtzugehörigkeit zu den IHK nach dem IHKG vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
1. Handelsgesellschaften können sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen, auch wenn sie keine juristischen Personen sind. 2. Der Landesgesetzgeber ist durch die Wasserve ...
1. Über die Grenzen der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht. 2. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig, wenn sie in einer auf andere G ...