BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 2 StR 206/05
Fundstelle
openJur 2012, 59916
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1. Zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG sind eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie der Vortrag von Tatsachen erforderlich, aus denen sich sch ...


1. Zur Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG sind eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie der Vortrag von Tatsachen erforderlich, aus denen sich sch ...


Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht im Vorverfahren und Berücksichtigung des insoweit unterbliebenen rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren


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