1. Die Verpflichtung des Kreditgebers zur Gesamtbetragsangabe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b Satz 2 VerbrKrG a.F. besteht bei sog. unechten Abschnittsfinanzierungen auch dann, wenn die als Ansparvertr ...
1. Die Verpflichtung des Kreditgebers zur Gesamtbetragsangabe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b Satz 2 VerbrKrG a.F. besteht bei sog. unechten Abschnittsfinanzierungen auch dann, wenn die als Ansparvertr ...
1. Die Verpflichtung des Kreditgebers zur Gesamtbetragsangabe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b Satz 2 VerbrKrG a.F. besteht bei sog. unechten Abschnittsfinanzierungen auch dann, wenn die als Ansparvertr ...