AG Neubrandenburg, Urteil vom 11.11.2008 - 6 C 216/08
Fundstelle
openJur 2012, 54715
  • Rkr:
Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Betrag von 991,30 EUR zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 BGB seit dem 23.09.2008 sowie die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe 155,30 EUR für die außergerichtliche Tätigkeit zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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