1. Erklären die Parteien ein Berufungsverfahren übereinstimmend für erledigt, ist in entsprechender Anwendung des § 91 a Abs. 1 S.1 ZPO über die Kosten des Berufungsverfahrens unter Berücksichtigung ...
Einstweilige Verfügung - Teilzeitarbeit - Arbeitszeitverteilung - Kinderbetreuung
Weisungsrecht des Arbeitgebers bei Arbeitszeitänderung - angemessene Ankündigungsfrist - Androhung einer Krankheit als Druckmittel
Direktionsrecht - Lage der Arbeitszeit - Kinderbetreuung - billiges Ermessen - keine Ermessensreduzierung "auf Null