BGH, Beschluss vom 09.10.2003 - VII ZB 45/02
Fundstelle
openJur 2012, 71134
  • Rkr:

PKH, Beiordnung auswärtiger Anwalt, Verkehrsanwalt, Vergleichsberechnung


Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Verkehrsanwaltes, Erforderlichkeit, Mehrkostenverbot


Bei den Reisekosten eines im Verhandlungstermin für einen Versicherer auftretenden Rechtsanwalts handelt es sich nicht um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wenn zwar nicht ...


Beiordnung eines nicht am Sitz des Sozialgerichts ansässigen Rechtsanwalts


Sozialrecht Öffentliches Recht

Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts einer auswärtigen Partei


Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten für die Terminswahrnehmung bei Wiederabsetzung des Termins