BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11
Fundstelle
openJur 2012, 53910
  • Rkr:

Arbeitsuchende, die in einem Unternehmen einen unentgeltlichen "Probearbeitstag" absolvieren, stehen als Wie-Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Benutzerin der öffentlichen zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage zur Nacherhebung von Abwasserentsorgungsgebühren


Befristung, Schriftform, Oberärztin


Befristung, Schriftform, Oberärztin


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Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 272/12 -