BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - XII ZB 147/10
Fundstelle
openJur 2012, 53762
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Versorgungsausgleich: Wegfall wegen grober Unbilligkeit auf Grund einer so genannten phasenverschobenen Ehe; Zuständigkeit für eine Berichtigungsentscheidung nach Rechtsmitteleinlegung


Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Verletzung der Verpflichtung zum Familienunterhalt auf Grund mangelnder Erwerbsbemühungen; Hälfteausgleich von Anwartschaften aus Kindererziehungszeiten; Darlegungs- und Feststellungslast


Versorgungsausgleich, Teilausschluss wegen grober Unbilligkeit, vorsätzliches Unterschieben eines nicht vom Ehemann stammenden Kindes


Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage d ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§ 313 BGB; § 239 FamFG