Auf die Wahrnehmung berechtigter Interesse iSd. § 193 StGB kann sich die Verfügungsbeklagte ebenfalls nicht berufen, soweit es um eine innerschulische Angelegenheit handelt, die einen rein individuell ...
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung
Entschädigung bei Offenbarung einer Erkrankung.
Zwangsouting vor dem Arbeitgeber.