BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 123/11
Fundstelle
openJur 2012, 53759
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Auf die Wahrnehmung berechtigter Interesse iSd. § 193 StGB kann sich die Verfügungsbeklagte ebenfalls nicht berufen, soweit es um eine innerschulische Angelegenheit handelt, die einen rein individuell ...


Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung


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Zwangsouting vor dem Arbeitgeber.