Das Urteil des Senats vom 16. März 2009 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Die Angabe "€" nach den Zahlen 12.411.099,80 und 45.553.476,89 auf Seite 5 des Urteilsabdrucks unter Rn. 10 wird durch die Angabe "DM" ersetzt.
Die Angabe "€" nach den Zahlen 12.411.099,80, 966.000,00 und 8.815.000,00 auf Seite 6 des Urteilsabdrucks unter Rn. 11 wird durch die Angabe "DM" ersetzt.
Bergmann Strohn Caliebe Reichart Sunder Vorinstanzen:
LG Dresden, Entscheidung vom 05.12.2006 - 13 O 3202/04 -
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.12.2007 - 2 U 49/07 -