BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZB 70/10
Fundstelle
openJur 2012, 53566
  • Rkr:

Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Versagung der Restschuldbefreiung, Versagungsantrag


Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem Verheimlichen bis ...


Strafrecht
§§ 78a Satz 1, 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Hat der Gläubiger einen Versagungsgrund glaubhaft gemacht, gilt für das weitere Verfahren die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts. Es darf von der Erhebung von angebotenem Zeugenbeweis zu dem ...


Insolvenzrecht Zivilrecht
§§ 5 Abs. 1, 97, 290 Abs. 1 Nr. 5, 290 Abs. 2 InsO