ArbG Wuppertal, Urteil vom 22.09.2010 - 2 Ca 1911/10
Fundstelle
openJur 2012, 125623
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Die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung weiterer 6 Prozent des Tabellenentgelts im Folgejahr, wenn keine betriebliche Vereinbarun ...


Arbeitsrecht

Leistungsentgelt nach TVöD; Folgen des Unterbleibens einer betrieblichen Regelung; Tariflücke


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