VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.06.1991 - 1 S 2022/90
Fundstelle
openJur 2013, 7761
  • Rkr:

Zum Erfordernis der Belehrung über die Möglichkeit der Widerspruchseinlegung auch in elektronischer Form (offengelassen). Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im Fa ...


Die denkmalschutzrechtliche Generalklausel des § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 DSchG besteht unabhängig von der Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, auf Grundlage von § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBO kon ...


VGH Baden-Württemberg

Die Versagung der Genehmigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Genehmigungsbehörde ohne erkennbaren Grund ihr Ermessen unterschiedlich, systemwidrig oder planlos a ...


Zur Rechtmäßigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Beseitigungsanordnung hinsichtlich einer Photovoltaikanlage in der (unmittelbaren) Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals.


§ 47 Abs. 1 LBO und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG können im Sinne einer echten Normenkonkurrenz nebeneinander zur Anwendung gelangen. Im Rahmen von § 47 Abs. 1 Satz 1 LBO sind auch Vorschriften des Denkmal ...


VGH Baden-Württemberg

Anforderungen an den Erlass einer denkmalschutzrechtlichen Gesamtanlagenschutzsatzung – Anhörung des Ortschaftsrats


VGH Baden-Württemberg

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Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals durch den Anbau eines Balkons


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