Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann.
1. Die Fortbildungsordnung vom 17. Dezember 2002 (StAnz. 2003, S. 374 <373>) - Fortbildungsordnung 2002 - ist als Bestandteil der Hauptsatzung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 17. Dez ...
1. Im Berufsordnungsverfahren der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen richtet sich die Behandlung eines Antrages auf Terminsverlegung nach denselben Grundsätzen wie im Verwaltungsprozess. Deshal ...